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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern

Anmeldung und Voranmeldung

Kostenbeteiligung

Sie können Ihr Kind für das kommende Schuljahr sowohl für die Grundschule als auch die Realschule und das Gymnasium voranmelden. Anmeldeschluss ist der 31. März des jeweiligen Jahres.  Außerdem besteht zum Halbjahresbeginn die Möglichkeit zum Quereinstieg. Nutzen Sie in beiden Fällen das ausgefüllte Voranmeldeformular.

Die Anmeldegespräche finden i.d.R. in den Monaten Februar und März statt. Voranmeldungen, die danach bei uns eingehen, können wir nur berücksichtigen, sofern in der jeweiligen Schulform noch freie Plätze vorhanden sind. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, so dass wir individuell prüfen können, ob auch eine kurzfristige Aufnahme möglich ist.

Das Anmeldeformular für die Grundschule, Realschule und das Gymnasium finden Sie hier. Bitte senden Sie dieses Formular an die Adresse "sekretariat@christliche-schule-hardt.de".

Den Flyer mit Informationen zur Christlichen Schule Hardt finden Sie hier.

Mit der staatlichen Anerkennung als „Ersatzschule“ (Privatschule) erhalten wir zwar staatliche Zuschüsse. Diese reichen aber nicht vollständig aus, um bei kleinen bis mittleren Klassengrößen die laufenden Kosten zu decken. Deshalb werden die staatlichen Mittel durch Spenden und Schulgelder ergänzt. Das Schulgeld gestalten wir fair und überschaubar. Es beträgt:

Anzahl Kinder                    Beitrag in €

1. Kind                                      150

2. Kind                                      85

3. Kind                                      60

4. Kind und mehr                0           

Die Angaben der Tabelle beziehen sich auf die Anzahl der Kinder einer Familie, die zeitgleich unsere Schule besuchen. Der angegebene Betrag gilt pro Monat und Kind.

Außerdem bieten wir in der Grundschule eine verlässliche Kernzeitbetreuung in den Randstunden an, deren Teilnahme kostenpflichtig ist.

Falls eine Familie das Schulgeld nicht in voller Höhe aufbringen kann, besteht die Möglichkeit auf Reduktion des Schulgeldes. Der restliche Teil wird dann über Spenden (Schülerfonds) abgedeckt. Auf Antrag kann das Schulgeld auch als prozentualer Anteil am Haushaltsnettoeinkommen individuell berechnet werden.

Tipp: Schulgeld/Bildungskosten sind steuerlich absetzbar!

Neben der finanziellen Beteiligung an den entstehenden Kosten engagieren sich die Eltern auch praktisch durch das Leisten von Arbeitsstunden. Dazu gehören z.B. die Reinigung der Schulgebäude, aber auch die Mithilfe im Rahmen von Baumaßnahmen oder bei Schulveranstaltungen.

 

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